FDP im Kreistag

Es wird ja schon zur Regelmäßigkeit, dass bei der Einbringung des Kreishaushalts die haushaltsspezifischen Vorgaben des Landes noch nicht vorliegen bzw. noch nicht in den Entwurf eingearbeitet werden konnten und über das Änderungsverzeichnis eingespielt werden. Insoweit spiegelt der Entwurf deshalb nicht die tatsächliche finanzielle Ausgangslage wieder.
Die Steuerkraftsumme der Städte u. Gemeinden im Landkreis steigt abermals an, um 7,1 %, d.s. rd. € 57,5 Mio auf nunmehr € 868 Mio €.
Den voraussichtlichen Kreisumlagebedarf beziffert die Verwaltung mit rd. € 278 Mio, was eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von knapp € 29 Mio ausmacht, d.h. etwas über die Hälfte des Zuwachses soll über die Kreisumlage abgeschöpft werden.
Ein Mehrbedarf ist auch begründet, steigen doch die Ausgaben weiter an, insbesondere für den sozialen Leistungsbereich, ÖPNV, Personal, Gebäudeunterhaltung und Umlagen, während bei den Schlüsselzuweisungen mangels Haushaltserlass von Wenigererträgen i.H.v. € 6,2 Mio ausgegangen wird. Nachdem nunmehr die Orientierungsdaten v. 17.10.19 vorliegen, ergibt sich beim FAG bereits eine Verbesserung von rd. 4,7 Mio € gegenüber dem vorliegenden Entwurf.
Mit dem geplanten ordentlichen Ergebnis von 8 Mio € werden die Finanzierungsleitlinien eingehalten und 1 KUP für die Finanzierung der Investitionen erwirtschaftet.

Zum größten Ausgabenblock – Sozialleistungen

Mit einem Gesamtaufwand von 260 Mio € steigen die Ausgaben für die soziale Sicherung um weitere13 Mio € gegenüber dem Vorjahr an und machen brutto 94 % des Aufkommens der geplanten Kreisumlage aus, netto sind es 188 Mio €, ein Anstieg in den letzten
4 Jahren um 30 Mio €. Hierzu führt die Verwaltung auf S. 37 im Vorbericht aus „Besorgniserregend ist nach wie vor der enorme Anstieg der Aufwendungen im Sozialbereich. Wir haben es in 10 Jahren guter Konjunktur und sprudelnder Steuereinnahmen nicht geschafft dem entgegen zu wirken. Mit der Eingliederung anerkannter Asylbewerber in die sozialen Sicherungs- systeme ist in den kommenden Jahren mit dynamisch wachsenden Ausgaben für soziale Leistungen zu rechnen“.
An anderer Stelle weist der Landrat hin auf „Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene, die zu Kostensteigerungen in den Kommunalhaushalten führen“. Er geht weiter davon aus, „dass das Land in allen Handlungsfeldern mit Konnexitätsbezug für eine auskömmliche Finanzierung sorgt, also dem Grundsatz Rechnung trägt, wer bestellt bezahlt“. Das fordern wir als FDP-Fraktion selbstverständlich auch.
Und das gilt natürlich auch für den Bund.

Nach wie vor problematisch ist die Abrechnungspraxis des Landes bei der Kosten- erstattung für die Unterbringung der Asylbewerber, die zu erheblichen Auswirkungen auf die Liquidität des Landkreises führt. Die Forderungen betragen nach wie vor 22,8 Mio €.
Das „Prinzip Hoffnung“ taucht in der Einbringungsrede des Landrats mehrfach auf. Während Ministerpräsident und Innenminister Zusagen hinsichtlich des Kostenausgleichs machen, werden diese vom Finanzministerium ignoriert.
Das gilt sowohl für das Asylbewerberleistungsgesetz als auch für das Bundesteilhabe- gesetz, bei welchem anstelle versprochener Entlastungen erhebliche Mehrbelastungen im Raume stehen. Die Haushaltsrisiken werden für 2020 mit 15,4 Mio € bzw. 3,0 Mio € beziffert.
Dies scheint Methode zu sein und deckt sich mit dem Verhalten des Landes in der gemeinsamen Finanzkommission, wo eine konstruktive Zusammenarbeit des Landes mit der kommunalen Seite nicht zu erkennen ist.
Die veranschlagten Personalkosten steigen auch 2020 weiter an, um 5,4 Mio € auf rd. 109 Mio € an. 47,45 neuen Stellen stehen 17,5 Streichungen gegenüber - Nettozuwachs 29,95 Stellen und dies nicht allein wegen Tarif- und Besoldungserhöhungen.
Der Aufgabenumfang nimmt weiter zu.

Klimaschutzkonzeption

Am 14.10 hat der Landkreis gemeinsam mit 26 Städten und Gemeinden einen Maßnahmenkatalog für ein Integriertes Klimaschutzkonzept vorgestellt. Für mehrere Handlungsfelder werden Leitziele formuliert und Einsparziele beim Energieverbrauch und CO2-Ausstoß angegeben. Eine Klimaschutzagentur soll zur Koordination und Beratung eingerichtet werden. Eine solche Einrichtung ist für den geplanten Zweck sicher geeignet. Die Frage ist, welcher Einfluss kann auf die außerhalb des eigenen Beritt gelegenen Bereiche tatsächlich ausgeübt werden. Beim Mobilitätsverhalten z.B. entscheidet ein Individuum für sich, welches Fortbewegungsmittel es wählt. Gutes zureden hilft zwar in manchen Fällen, löst das Problem allgemein aber nicht.
Der Landkreis selbst ist bereits seit Jahren bei der Gebäudebewirtschaftung, welche ein großes Energieeinsparpotential und eine damit verbundene Verringerung des CO2 – Ausstoßes ermöglicht, auf gutem Weg. Der aktuell vorgelegte Energiebericht 2017 / 18 zeigt dies.
Durch das Projekt „Emissionsfreie Straßenmeisterei“ erfolgt nun der Einstieg in die Brennstoffzellentechnologie für schwere Nutzfahrzeuge, für die E-Mobilität keine Lösung bietet.
Die Zeitvorgaben der Clean-Vehicle-Richtlinie der EU zeigen, dass die Verringerung der Schadstoffmissionen durch den motorisierten Verkehr nur mittel- bis längerfristig zu erreichen sind (2030 15 % bei LKW, 65 % bei Bussen, 38,5 % bei PKW und leichten Nutzfahrzeugen).
Der zügige Ausbau der Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für die Akzeptanz zur Nutzung von E-Fahrzeugen. Die Erstellung eines Elektromobilitätskonzepts durch den Landkreis
ist hierzu ein wichtiger Schritt. Ein Zwischenbericht liegt bereits vor. Bis Mitte 2020 soll die Konzepterstellung abgeschlossen sein. Zunächst gilt es aber auch hier bei sich selbst zu beginnen, d.h. der Fuhrpark des Landkreises ist bei Ersatzbeschaffungen wo möglich auf E-Fahrzeuge oder Plug-Ins umzustellen. Dies soll ab dem kommenden Jahr erfolgen.
Wir beantragen die Erstellung einer Bestandsliste der Fahrzeuge im Landkreisfuhrpark mit Angabe des Zeitpunkts der fälligen Ersatzbeschaffung, damit das Potential für eine Umstellung auf entsprechende Fahrzeuge abgeschätzt werden kann.
Unter dem Dach des Klimaschutzes findet nahezu alles seinen Platz - auch der Ausbau des ÖPNV. Die Verlängerungen von U 5, U 6 und S 2 sowie eine höhere Verkehrsumlage an den VRS - schlagen sich mit steigenden Kosten im Kreishaushalt nieder.
Die Verbindung von den Fildern ins Neckartal bei Wendlingen ist Voraussetzung für eine weitere wesentliche strukturelle Verbesserung.
Wenn die heutigen Fahrgastzahlen (< 230.000 Personen) täglich rd. 15 % aller motorisierten Fahrten ausmachen ist noch viel Luft nach oben. Das Verhältnis zeigt aber auch, welche Kapazitätserweiterungen notwendig sind, um einen spürbaren Effekt auszulösen.
Die überfällig gewesene Tarifzonenreform leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV. Aber auch sie will finanziert sein. Die gestiegenen Fahrgastzahlen kompensieren längst nicht die Einnahmenausfälle der Tarifzonenvereinfachung.
Es war richtig, bei deren Einführung auf eine Tariferhöhung zu verzichten. Eine erneute Nullrunde - wie aktuell gefordert - führt aber zu einer dauerhaften Belastung der sie finanzierenden Haushalte.
Wer die nochmalige Nullrunde fordert, muss auch für die Finanzierung der Einnahmenausfälle sorgen und zwar nicht nur für 5 Jahre. Das Nachholen einer zunächst unterlassenen Tariferhöhung führt später zwangsläufig zu überdurchschnittlichen Anpassungen. Die nochmalige Nullrunde wäre damit eine Mogelpackung.
Die FDP-Fraktion unterstützt daher eine moderate Tarifanpassung 2020.
In die Kategorie Klimaschutz fällt auch der weitere Ausbau des Radwegenetzes. Nachdem der Radschnellweg im Neckartal von Reichenbach bis zur Stadtgrenze von Stuttgart planerisch auf den Weg gebracht wurde ist eine weitere Schnellverbindung
von Kirchheim auf die Fildern in der Pipeline.
Auch diese Projekte benötigen ihre Zeit bis zur Umsetzung. Beim Neckartalschnellweg sind auf Höhe Esslingen die Anlagen zweier Wassersport treibenden Vereine betroffen. Im einen Fall führt die geplante Trasse mitten durch das Bootshaus, im anderen zwischen Bootshaus und Anlegestelle am Neckar. Auf die Lösungen darf man gespannt sein.

Investitionen

Der Landkreis investiert auch 2020 wieder kräftig in die Infrastruktur:
ÖPNV 5,9 Mio €, Kreisstrassen 2,9 Mio €, Verwaltungsgebäude 22,8 Mio €, Schulgebäude 1,7 Mio €, alles netto, + sonstiges insgesamt 35,8 Mio €.
Dies hat natürlich Auswirkungen auf die Verschuldung, die im Kernhaushalt um netto 21,887 Mio € auf 115,655 Mio € ansteigt, einschließlich der Investitionskosten- zuschüsse für die Kliniken auf 191, 690 Mio €.
Bei der Rohräckerschule ist ein Ende der Langfristsanierung absehbar, die Schlussfinanzierung ist im Haushalt veranschlagt, der zuletzt genannte Kostenrahmen wird eingehalten. Mit der Bodelschwingh-Schule ist dann die nächste Schule an der Reihe.

Digitalisierung

Die Digitalisierung schreitet auch in den Schulen weiter voran:
Fortschreibung Medienentwicklungsplan, Weiterentwicklung der technischen Einrichtungen 4.0, Hochvolt-Elektrowerkstatt und Digitales Büro ermöglichen Ausbildung und Unterricht auf hohem Niveau.

Freilichtmuseum

Im Freilichtmuseum Beuren wurde mit dem Gartensaal aus Geislingen eine außerplanmäßige Erweiterung getätigt. Es gibt noch eingelagerte Gebäude, die schon jahrzehntelang auf ihre Aufstellung warten. Wir beantragen eine Liste der eingelagerten Gebäude und einen Bericht der Verwaltung über die mögliche weitere zeitliche Entwicklung des Freilichtmuseums.

Medius Kliniken

Die Kliniken des Landkreises befinden sich weiterhin auf einem guten Weg. Mit den Überschüssen der letzten und hoffentlich auch nächsten Jahre sind die Kliniken in der Lage, die notwendigen Investitionen i.H.v. rd. 120 Mio € aus eigener Kraft zu finanzieren. Es darf aber nicht vergessen werden, dass die vom Landkreis in den eigenen Haushalt übernommenen Lasten in die Betrachtung der Jahresergebnissen der Kliniken einzubeziehen sind. Insoweit erfolgt auch weiterhin ein Rückgriff auf den Landkreis in Höhe der jährlichen Leistung bis zur vollständigen Tilgung dieser Altlasten. 2020 sind dies
rd. 7,7 Mio €, um die das Ergebnis der Kliniken entlastet wird.
Darauf muss einfach hingewiesen werden, damit angesichts der genannten Zahlen in der Öffentlichkeit kein falscher Eindruck entsteht und auch eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen Kliniken möglich ist.

Abfallwirtschaft

Aufgrund von Kostensteigerungen und Mindererlösen ist es unumgänglich, dass die Gebühren für die Abfallbeseitigung im Kalkulationszeitraum 2020 –2022 angehoben werden müssen. Trotzdem sind die Gebühren im Vergleich mit anderen Landkreisen weiterhin als günstig einzustufen. Hierbei wirkt sich positiv aus, dass in Zeiten niedriger Zinsen auf den Ansatz von kalkulatorischen Zinsen verzichtet wird.
Mit den im nachfolgenden TOP3 der TO zu fassenden Beschlüssen werden für die nächsten 3 Jahre unveränderte Gebühren gewährleistet.
Die FDP-Fraktion wird dem wie von der Verwaltung beantragt zustimmen.

Liquidität

Wie bereits erwähnt, wird die Liquidität vom Erstattungsgebaren des Landes beeinflusst und die Mindestliquidität i.H.v. rd. € 11,7 Mio erst Ende 2021 erreicht. Auch hier gilt das Prinzip Hoffnung und ist Durchhaltevermögen angesagt.

Kreisumlage

Die von der Verwaltung anvisierte Höhe der Kreisumlage ist auf der Grundlage der Zahlen des Entwurfs rechnerisch nachvollziehbar.
Durch die Verbesserungen bei den Schlüsselzuweisungen besteht allerdings mittlerweile ein Spielraum, über dessen Verwendung noch zu entscheiden sein wird. Anderseits beruht einiges auf Annahmen, dass das Land seinen zugesagten Verpflichtungen auch nachkommt.
Wie damit umzugehen ist, muss der Verlauf der Haushaltsberatungen zeigen.

 

Anträge FDP-Fraktion

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste der eingelagerten Gebäude und einen Bericht über die mögliche weitere zeitliche Entwicklung des Freilichtmuseums Beuren zu erstellen.

2. Erstellung einer Bestandsliste der Fahrzeuge im Landkreisfuhrpark mit Angabe des Zeitpunkts der fälligen Ersatzbeschaffung, damit das Potential für eine Umstellung auf emissionsfreie / -arme Fahrzeuge abgeschätzt werden kann.